Allgemeine Geschäftsbedingungen – Schul- und Kindergartenverpflegung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben oder etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1. Preise, Zahlungen

Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich als Anlieferungspreise zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das vereinbarte Entgelt ist sofort netto Kasse nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Gewährung einer SEPA-Basislastschrift wird der zu zahlende Betrag 5 Tage nach Rechnungsausstellung abgebucht.

2. Bestellung, Änderung

Jede Bestellung/Änderung hat schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) oder per Bestellportal zu erfolgen.

3. Leihwaren, Rückgabe

Die Transport- und GN-Behälter (Edelstahl-Gastronomiebehälter) werden am nächsten Belieferungstag von unserem Fahrer wieder abgeholt. Der Kunde hält die Transport- und GN-Behälter zum vereinbarten Termin grob gereinigt zur Abholung bereit.

4. Rücktritt, Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Im Fall der Stornierung, die schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Stornogebühren vereinbart:

3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: nur die entstandenen Kosten,
2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 50 %,
1 Tag vor dem vereinbarten Liefertermin: 90 % des Auftragswertes.

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschale entstanden ist.

5. Gefahrübergang

Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Ort außerhalb unserer Räume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem Kunden übergeben haben.  (Dokumentationspflicht HACCP)

6. Mängel

Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch, anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

7. Schadenersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Sonstiges

Die Mahlzeiten werden grundsätzlich aus frischen Zutaten zubereitet, teilweise unter Verwendung von Halbfertigprodukten. Lebensmittel, die bekanntermaßen Allergien hervorrufen können, werden gekennzeichnet. Aus betriebsinternen Gründen kann der Speiseplan eine kurzfristige Änderung erfahren. Wir werden den Kunden dann umgehend davon in Kenntnis setzen. Der Kunde kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Schuljahreswechsel (31.7.) die Liefervereinbarungen schriftlich kündigen (per Fax, Post). Da wir sehr genau disponieren müssen, bitten wir um eine grobe Vorbestellung jeweils bis Freitag der Vorwoche. Umbestellungen sind bis maximal einen Werktag im Voraus (bis 8.00 Uhr) möglich, in Krankheitsfällen auch noch am Liefertag bis 8.00 Uhr. Eine komplette Abbestellung ohne Kostenbeteiligung ist nicht möglich, da die Ware rechtzeitig disponiert wurde. (siehe Punkt 4 Rücktritt / Stornierung) Die grob vorgereinigten Transportbehälter werden von uns am nächsten Liefertag wieder mitgenommen und hygienisch endgereinigt.

Die Speisen werden in den folgenden Betriebsstätten nach EG-Hygienevorschriften (HACCP) zubereitet:
jugendwerk förderband gemeinnützige GmbH – KOCHWERK

  • Mensa im Konrad-Adenauer-Schulzentrum, Peter-Dasis-Ring 47, 57482 Wenden (wahrscheinlich ab April 2015)
  • Küche im Diakonischen Altenzentrum Freudenberg, Lagemannstraße 22, 57258 Freudenberg

Bei Fragen, die unsere Speisenzutaten betreffen, stehen Ihnen unsere geschulten Köche gerne zur Verfügung.

9. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Gerichtsstand ist Siegen.