Allgemeine Geschäftsbedingungen des jugendwerks förderband gemeinnützige GmbH

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben oder etwas anderes vereinbart wurde.

1. Preise, Zahlungen

Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich als Abholpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Innerhalb des Altkreises Siegen und Olpe berechnen wir eine einmalige Anlieferungspauschale von 35,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet. An Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag von 10 %. Das vereinbarte Entgelt ist sofort netto Kasse nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Wir sind berechtigt im Einzelfall Vorkasse bzw. eine Anzahlung zu verlangen. Wurde eine vereinbarte Vorkasse/Anzahlung nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in bar vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse/Anzahlung behalten wir uns vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

2. Bestellung, Änderung

Jede Bestellung/Änderung hat schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen und wird von uns schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) bestätigt. Der Kunde teilt uns 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Im Falle einer Abweichung nach oben wird entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Wir sind berechtigt, in diesen Fällen das Angebot anzupassen, wenn der Austausch zumutbar ist.

3. Termine

Wir bemühen uns, alle vereinbarten Termine exakt einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von einer Stunde früher oder später ein.

4. Leihwaren, Rückgabe, Schadenersatz

Auf Wunsch wird die bestellte Ware auf betriebseigenem Geschirr angerichtet. Die Kosten hierfür sind im vereinbarten Verkaufspreis/Person enthalten oder das Leihgeschirr wird separat in Rechnung gestellt. Die Leihwaren werden nach Terminvereinbarung von unserem Fahrer wieder abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Leihwaren, die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind aufgrund hygienischer Bestimmungen grob gereinigt zurückzugeben. Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen.

5. Rücktritt, Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Im Fall der Stornierung, die schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Stornogebühren vereinbart: 4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin nur die entstandenen Kosten, 3 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50 %, 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75 %, 1 Tag vor dem vereinbarten Liefertermin 90 % des Auftragswertes. Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschale entstanden ist.

6. Gefahrübergang

Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Lieferung an den Kunden.

7. Mängel

Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch, anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

8. Schadenersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Gerichtsstand ist Siegen.